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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Landesverband Westfalen e.V. - Stiftung Lebensrettung Westfalen

Zuwendungen an die Stiftung Lebensrettung Westfalen

Spender, Sponsoren, Vermächtnisgeber und Erblasser können sicher sein, dass die der Stiftung Lebensrettung Westfalen zugewendeten Mittel dauerhaft und uneingeschränkt der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen. Das Wesen einer Stiftung besteht darin, dass die der Stiftung zugewendeten Mittel grundsätzlich nicht verausgabt und aufgebraucht werden. Für den Stiftungszweck dürfen ausschließlich die von der Stiftung erzielten Kapitalerträge eingesetzt werden. In der Satzung der Stiftung Lebensrettung ist dies bindend verankert. Entsprechende gesetzliche Bestimmungen, deren Einhaltung von der Stiftungsaufsicht überwacht werden, geben eine zusätzliche Garantie.
Zuwendungen an die Stiftung Lebensrettung Westfalen stehen daher - im Gegensatz zu direkten Zuwendungen an entsprechende gemeinnützige Vereine - für immer zur Unterstützung der Rettung aus Lebensgefahr zur Verfügung. Sie stärken die Finanzbasis der Stiftung, deren solide Ausstattung Grundvoraussetzung für die nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks ist.
Zustiftungen zu Gunsten der Stiftung Lebensrettung Westfalen können bei der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer steuermindernd abgesetzt werden. Über Einzelheiten informiert jeder Steuerberater, aber auch der Stiftungsvorstand gern. Die Stiftung Lebensrettung Westfalen ist als gemeinnützige Stiftung berechtigt, steuerwirksame Zuwendungsbescheinigungen auszustellen.


Die Stiftung Lebensrettung Westfalen hat die CD

"Land unter - Komm an Bord"

herausgebracht.

Auf dieser CD befinden sich Fotografien von Michael Siepmann, die mit dem Lied "Land unter" von Herbert Grönemeyer untermalt sind.

Die CD kann zum Preis von 15,- Euro bei der Stiftung Lebensrettung Westfalen bestellt werden.

Der Stiftungsvorstand bittet darum, diese CD nicht zu vervielfältigen, damit der Erlös jedes einzelnen Exemplars der Stiftung zugutekommen kann.